Aktive Mitglieder Beitrag pro Jahr
Passive Mitglieder
Aktive Mitglieder leisten im Interesse des Vereins 5 Arbeitsstunden pro Jahr:
Auszug aus der Satzung:
Pflichtarbeitsstunden müssen von jedem aktiven Mitglied über 14 Jahren bis zur Vollendung
des 65. Lebensjahres abgeleistet werden. Pflichtarbeitsstunden können auch finanziell abgegolten werden. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung nach Ablauf
des Kalenderjahres bzw. wird durch Bankeinzug mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.
Zurzeit gelten folgende Bedingungen:
§ alle aktiven Mitglieder leisten 5 Pflichtstunden pro Kalenderjahr;
§ nicht geleistete Pflichtstunden werden in Rechnung gestellt;
§ Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren zahlen je nicht geleisteter Pflichtstunde 5,00 Euro;
§ alle anderen Mitglieder zahlen 10,00 Euro je nicht geleisteter Pflichtstunde.
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